Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungsverträge über ärztliche Videokonsultationen, die über die Website heute-krank.de gebucht werden.
(2) Ihr Vertragspartner ist Mirco Giannini, Arzt, Münsterlandstraße 33, 10317 Berlin, E-Mail: kontakt@heute-krank.de (nachfolgend „der Arzt"). Der Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB kommt unmittelbar mit dem Arzt zustande.
(3) Das Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten, die volljährig sind und die Leistung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragssprache, Vertragstext
(1) Die Darstellung der Leistung auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" geben Sie ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Behandlungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Arzt die Buchung per E-Mail bestätigt.
(2) Vor dem Absenden der Buchung können Sie Ihre Eingaben auf einer Übersichtsseite prüfen und korrigieren.
(3) Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch, je nachdem, in welcher Sprache Sie den Buchungsvorgang durchführen. Weichen die deutsche und die englische Fassung dieser Bedingungen voneinander ab, gilt die deutsche Fassung.
(4) Der Vertragstext (Buchungsdaten und diese Geschäftsbedingungen) wird gespeichert und Ihnen mit der Buchungsbestätigung per E-Mail übersandt.
§ 3 Leistung: ärztliche Videokonsultation
(1) Gegenstand des Vertrags ist eine ärztliche Konsultation per Videosprechstunde bei leichten Akutbeschwerden (aktuelle Übersicht der geeigneten Beschwerdebilder auf der Website). Geschuldet ist die ärztliche Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis (§ 630a Absatz 2 BGB).
(2) Die Konsultation findet als synchrones Videogespräch statt. Sie benötigen ein geeignetes Endgerät mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung.
(3) Die Videosprechstunde ersetzt keine körperliche Untersuchung. Ergibt sich vor oder während des Gesprächs, dass eine körperliche Untersuchung erforderlich ist, wird die Fernbehandlung nicht durchgeführt beziehungsweise beendet und Sie werden an eine geeignete Stelle verwiesen (Arztpraxis vor Ort, ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116 117, in Notfällen der Notruf 112).
§ 4 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: keine Zusage, feste Grenzen
(1) Ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, entscheidet der Arzt allein auf Grundlage des Ergebnisses des Gesprächs und der Untersuchung nach seiner ärztlichen Überzeugung und den berufsrechtlichen Vorgaben. Ein Anspruch auf die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder auf einen bestimmten Inhalt besteht nicht und kann auch nicht vereinbart werden.
(2) Es gelten folgende feste Grenzen: Arbeitsunfähigkeit wird für höchstens 3 Kalendertage bescheinigt. Eine Rückdatierung auf zurückliegende Tage erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen nach gewissenhafter Prüfung und höchstens für 3 Tage. Eine Folgebescheinigung wird nur nach einer erneuten ärztlichen Untersuchung in einer Verlaufskontrolle ausgestellt, die der Arzt im Einzelfall anbieten kann. Sie schließt unmittelbar an die erste Bescheinigung an, wird höchstens einmal je Erkrankung ausgestellt und umfasst zusammen mit der ersten Bescheinigung höchstens 6 Kalendertage. Ein Anspruch auf eine Verlaufskontrolle oder auf eine Folgebescheinigung besteht nicht; bei Warnzeichen oder unklarem Verlauf verweist der Arzt an eine Praxis vor Ort.
(3) Wird keine Bescheinigung ausgestellt, erhalten Sie eine ärztliche Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Der Vergütungsanspruch nach § 5 entsteht auch in diesem Fall; der Arzt macht ihn jedoch nicht geltend und erstattet Ihnen die Vorauszahlung vollständig.
§ 5 Vergütung und Abrechnung nach der GOÄ
(1) Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten nach der Konsultation eine Rechnung, die die angesetzten Gebührenziffern und Steigerungssätze ausweist (§ 12 GOÄ).
(2) Der voraussichtliche Gesamtbetrag für eine Videokonsultation beträgt 49,99 €. Der Arzt bemisst die Steigerungssätze so, dass dieser Betrag für die gebuchte Konsultation nicht überschritten wird, es sei denn, Sie vereinbaren im Gespräch ausdrücklich zusätzliche Leistungen. Ergibt die Rechnung einen geringeren Betrag, wird Ihnen die Differenz zur Vorauszahlung erstattet. Für eine Verlaufskontrolle nach § 4 Absatz 2 beträgt der voraussichtliche Gesamtbetrag 29,99 €. Sie umfasst dieselben Leistungen wie die Erstkonsultation einschließlich des schriftlichen Befundberichts nach Absatz 3; der geringere Betrag ergibt sich aus einem niedrigeren Steigerungssatz, weil bei bereits bekannten Patientinnen und Patienten Zeitaufwand und Schwierigkeit der Leistung geringer sind (§ 5 Absatz 2 GOÄ).
(3) Die Vergütung wird für die ärztliche Konsultation einschließlich des schriftlichen Befundberichts (Arztbrief) geschuldet, den Sie mit der Buchung bestellen und der als Leistung auf Ihr Verlangen nach § 1 Absatz 2 GOÄ berechnet wird (GOÄ Nr. 75). Sie fällt in voller Höhe auch dann an, wenn nach dem Ergebnis der Konsultation keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann; die ärztliche Leistung ist mit dem Gespräch, der Beurteilung, dem Bericht und der Empfehlung erbracht.
(4) Wirtschaftlicher Hinweis (§ 630c Absatz 3 BGB): Die Konsultation ist eine privatärztliche Selbstzahlerleistung. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nicht. Ob eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif; klären Sie dies bei Bedarf vor der Buchung. Die voraussichtlichen Kosten erhalten Sie zusätzlich in Textform mit der Buchungsbestätigung.
§ 6 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt bei der Buchung als Vorauszahlung auf die zu erwartende Vergütung (Vorschuss) über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. Die verfügbaren Zahlungsmittel werden im Buchungsvorgang angezeigt.
(2) Für die Nutzung eines Zahlungsmittels werden keine zusätzlichen Entgelte erhoben.
(3) Die Endabrechnung erfolgt über die Rechnung nach § 5; die Vorauszahlung wird angerechnet.
§ 7 Terminabsage, Umbuchung, Nichterscheinen, technische Störungen
(1) Sie können den Termin bis zum Terminbeginn kostenfrei absagen oder umbuchen (über den Link in der Buchungsbestätigung oder per E-Mail an kontakt@heute-krank.de). Bei Absage vor Terminbeginn wird die Vorauszahlung vollständig erstattet.
(2) Erscheinen Sie ohne Absage nicht zum Termin, kann der Arzt eine Ausfallpauschale von 15,00 € berechnen; der übersteigende Teil der Vorauszahlung wird erstattet. Die Pauschale entfällt oder mindert sich, wenn der Termin anderweitig vergeben werden konnte, wenn Sie das Nichterscheinen nicht zu vertreten haben oder wenn Sie nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
(3) Der Arzt kann den Termin absagen, insbesondere wenn sich bereits aus Ihren Angaben vor dem Gespräch ergibt, dass eine Videokonsultation nicht geeignet ist. In diesem Fall wird die Vorauszahlung vollständig erstattet.
(4) Kommt das Videogespräch aus technischen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht zustande, wird der Termin kostenfrei nachgeholt oder die Vorauszahlung auf Ihren Wunsch vollständig erstattet.
§ 8 Ihre Mitwirkung, Abbruch der Konsultation
(1) Ihre Angaben zur Person und zu Ihren Beschwerden müssen vollständig und zutreffend sein (§ 630c Absatz 1 BGB). Der Arzt kann im Gespräch die Vorlage eines Lichtbildausweises sowie das Zeigen sichtbarer Befunde, eine Temperaturmessung oder die Durchführung eines Selbsttests erbitten.
(2) Der Arzt kann die Konsultation beenden, wenn die erforderliche Mitwirkung unterbleibt, Ihre Identität nicht festgestellt werden kann, konkrete Anhaltspunkte für unzutreffende Angaben bestehen oder Warnzeichen eine körperliche Untersuchung erfordern.
(3) Wird die Konsultation beendet, weil die Mitwirkung unterbleibt, die Identität nicht feststellbar ist oder Angaben unzutreffend sind, bleibt die Vergütung für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet (§ 628 Absatz 1 BGB). Wird die Konsultation beendet, weil eine körperliche Untersuchung erforderlich ist, gilt § 5 Absatz 3; die ärztliche Beurteilung einschließlich der Verweisung an eine geeignete Stelle ist Teil der geschuldeten Leistung.
§ 9 Widerrufsrecht, Kündigung
(1) Bei Behandlungsverträgen nach § 630a BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. § 312 Absatz 2 Nummer 7 BGB nimmt Behandlungsverträge von den Vorschriften über Fernabsatzverträge einschließlich des Widerrufsrechts nach § 312g BGB aus.
(2) Unabhängig davon können Sie den Behandlungsvertrag bis zum Beginn der Konsultation jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 627 BGB); in diesem Fall gilt § 7 Absatz 1 und 2. Kündigen Sie nach Beginn der Konsultation, ist die Vergütung für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet (§ 628 Absatz 1 BGB).
§ 10 Dokumentation, Einsicht, Datenschutz
(1) Die Behandlung wird nach § 630f BGB in einer Patientenakte dokumentiert; dokumentiert werden auch der Zeitpunkt und die Dauer der Videokonsultation sowie eine etwaige Ablehnung der Behandlung mit den maßgeblichen Gründen.
(2) Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf elektronische Abschriften (§ 630g BGB). Die erste Kopie Ihrer Daten erhalten Sie unentgeltlich (Artikel 15 Absatz 3 DSGVO). Anfragen richten Sie an kontakt@heute-krank.de.
(3) Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung
Der Arzt haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Geschäftsbedingungen enthalten keine Beschränkung der Haftung.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Der Arzt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon können Sie sich bei Fragen zu einer ärztlichen Behandlung an die Ärztekammer Berlin wenden.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben Ihnen die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen dieses Staates durch diese Rechtswahl erhalten (Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Rom I).
(2) Ein Gerichtsstand wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: 08.09.2026, Version 1.3