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Ob eine Krankschreibung ärztlich vertretbar ist, beurteilt der Arzt im Gespräch. In seltenen Fällen führt die Einzelfallentscheidung dazu, dass keine ausgestellt werden kann. Dann erstatten wir die Vorauszahlung vollständig; die Beratung zu Ihren Beschwerden mit Arztbrief erhalten Sie trotzdem.
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Gut zu wissen: Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten die Rechnung in der Regel von ihrer Versicherung erstattet. Den schriftlichen Befundbericht (GOÄ Nr. 75) erstatten manche Versicherer nicht; die übrigen Positionen sind davon nicht berührt.
Hierhin gehen Videolink und Ihre Krankschreibung.
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