Ratgeber
Arbeitgeber akzeptiert die Online-Krankschreibung nicht: Ihre Rechte
Kurz gesagt: Eine ärztliche Bescheinigung nach echtem Videogespräch ist ein vollwertiger Nachweis nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz - auch für gesetzlich Versicherte. Hier steht, was Gerichte entschieden haben und wie Sie vorgehen, wenn Ihr Arbeitgeber trotzdem ablehnt.
Stand:
Muss der Arbeitgeber eine Online-Krankschreibung akzeptieren?
Das Gesetz verlangt als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung (§ 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Es schreibt nicht vor, auf welchem Weg der Arzt seine Feststellung getroffen hat. Eine Bescheinigung aus einer Videosprechstunde ist deshalb genauso ein ärztlicher Nachweis wie eine aus der Praxis, solange ein echter Arztkontakt stattgefunden hat.
Das Arbeitsgericht Erfurt hat einer privatärztlichen Video-Krankschreibung ausdrücklich den vollen Beweiswert zugesprochen: Die Ärztin hatte die Patientin im Videogespräch gesehen und sich eine Temperaturmessung zeigen lassen (Urteil vom 19.07.2023, Az. 4 Ca 32/23).
Gilt das auch für gesetzlich Versicherte mit privatärztlicher Bescheinigung?
Ja. Auch als Kassenpatientin oder Kassenpatient dürfen Sie privatärztliche Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen, und die dabei ausgestellte Bescheinigung ist arbeitsrechtlich ein vollwertiger Nachweis.
Ein technischer Unterschied erklärt viele Missverständnisse: Vertragsärzte melden die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab (eAU). Dieser Abrufweg existiert nur in der vertragsärztlichen Versorgung. Eine privatärztliche Bescheinigung erhalten Sie als Dokument und reichen sie selbst ein - dass Ihr Arbeitgeber sie im eAU-System nicht findet, macht sie nicht ungültig. Weisen Sie in diesem Fall darauf hin, dass es sich um eine privatärztliche Bescheinigung handelt, die Sie direkt vorlegen.
Was kann der Arbeitgeber tun, wenn er zweifelt - und was nicht?
Eine ordnungsgemäße ärztliche Bescheinigung hat vor Gericht einen hohen Beweiswert. Will der Arbeitgeber ihn erschüttern, muss er konkrete Umstände darlegen - etwa dass die Bescheinigung ohne jeden Arztkontakt ausgestellt wurde.
Genau hier liegt der Unterschied zwischen den Modellen: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der eine allein per Online-Fragebogen ausgestellte Bescheinigung eingereicht hatte (Urteil vom 05.09.2025, Az. 14 SLa 145/25). Eine Bescheinigung nach echtem Videogespräch mit Befunderhebung ist von dieser Rechtsprechung nicht betroffen - sie dokumentiert einen tatsächlichen Arztkontakt.
Ihr Arbeitgeber darf keine Diagnose verlangen. Die Bescheinigung für den Arbeitgeber enthält aus gutem Grund keine - er hat auf die Diagnose schlicht keinen Anspruch.
Wie reagiere ich konkret, wenn mein Arbeitgeber ablehnt?
Erstens: Ruhe bewahren und schriftlich werden. Reichen Sie die Bescheinigung als PDF oder Ausdruck ein und bitten Sie um schriftliche Begründung, falls sie nicht anerkannt wird.
Zweitens: Verweisen Sie auf § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz und darauf, dass die Bescheinigung von einem in Deutschland approbierten Arzt nach persönlichem Videokontakt ausgestellt wurde. Bei einer privatärztlichen Bescheinigung ergänzen Sie den Hinweis, dass der eAU-Abruf hier systembedingt nicht greift.
Drittens: Bleibt der Arbeitgeber dabei und behält Entgelt ein, ist das ein Fall für Rechtsberatung - Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Erfahrungswerte der Rechtsprechung sprechen bei echtem Arztkontakt für Sie.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts beratung im Einzelfall. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112.