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Heute Krank

Ratgeber

Die elektronische Krankschreibung

Kurz gesagt: Bei gesetzlich Versicherten übermittelt die Praxis die Krankschreibung an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Ihre Pflicht, sich krankzumelden, bleibt davon unberührt. Für privatärztliche Bescheinigungen gibt es das Verfahren nicht.

Stand:

Was ist die elektronische Krankschreibung?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ersetzt bei gesetzlich Versicherten den Papierweg zwischen Praxis, Krankenkasse und Arbeitgeber. Die Praxis übermittelt die Feststellung digital an Ihre Krankenkasse, Ihr Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Seit Januar 2023 ist dieses Abrufverfahren für Arbeitgeber verbindlich.

Für Sie heißt das: Sie müssen die Bescheinigung nicht mehr selbst einreichen. Einen Ausdruck für Ihre eigenen Unterlagen bekommen Sie trotzdem, und den sollten Sie aufheben - er ist Ihr Beweismittel, falls die Übermittlung schiefgeht.

Muss ich mich trotzdem krankmelden?

Ja, unbedingt. Entfallen ist nur die Vorlagepflicht, nicht die Anzeigepflicht. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber weiterhin unverzüglich mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange es voraussichtlich dauert.

Das ist der häufigste Irrtum beim Thema eAU, und er kann teuer werden: Wer sich darauf verlässt, dass „die Kasse das schon meldet", und nicht anruft, verletzt eine arbeitsvertragliche Pflicht - unabhängig davon, ob die Daten korrekt bei der Kasse liegen.

Für wen gilt die eAU nicht?

Das Abrufverfahren ist der vertragsärztlichen Versorgung vorbehalten und gilt nur für gesetzlich Versicherte. Außen vor bleiben deshalb: privat Krankenversicherte, Bescheinigungen von Privatärzten, geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sowie Bescheinigungen aus dem Ausland.

In diesen Fällen erhalten Sie die Bescheinigung wie früher als Dokument und reichen sie selbst ein. Das ist kein Mangel und macht die Bescheinigung nicht weniger wert - § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz verlangt den Nachweis, nicht ein bestimmtes Übertragungsverfahren.

Was tun, wenn die eAU beim Arbeitgeber nicht ankommt?

Das passiert, und die Gründe liegen fast nie bei Ihnen: Die Daten stehen erst mit Verzögerung bereit, die Kassenzuordnung stimmt nicht, oder der Arbeitgeber ruft schlicht nicht ab. Legen Sie in dem Fall Ihren Ausdruck vor - genau dafür bekommen Sie ihn.

Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite, sobald Sie die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig haben feststellen lassen und Ihren Arbeitgeber informiert haben. Für Störungen im Abrufverfahren zwischen Kasse und Arbeitgeber tragen Sie nicht die Verantwortung.

Und wenn die Bescheinigung von einem Privatarzt kommt?

Dann gibt es keine eAU, und das ist normal. Privatärzte sind nicht an das Abrufverfahren angeschlossen, weil dieses Teil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Sie erhalten die Bescheinigung als Dokument und reichen sie selbst beim Arbeitgeber ein - so wie es bis 2022 für alle üblich war.

Das gilt auch dann, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Ihr Arbeitgeber muss eine privatärztliche Bescheinigung als Nachweis akzeptieren; er wird nur nichts abrufen können und darauf hingewiesen werden wollen.

Für den Beweiswert kommt es ohnehin auf etwas anderes an: darauf, dass erkennbar ist, welche Ärztin oder welcher Arzt die Arbeitsunfähigkeit wann festgestellt hat, und dass tatsächlich ein ärztlicher Kontakt stattgefunden hat.

Kann ein Privatarzt Kassenpatienten krankschreiben? Die Antwort im Detail →

Bekomme ich eine Bescheinigung auch per Videosprechstunde?

Ja. Der Arzt sieht und befragt Sie im Videogespräch. Das Arbeitsgericht Erfurt hat einer auf diesem Weg ausgestellten privatärztlichen Bescheinigung den vollen Beweiswert zugesprochen (Urteil vom 19.07.2023, Az. 4 Ca 32/23).

Bei uns führt ein in Deutschland approbierter Arzt dieses Gespräch, täglich von 9 bis 22 Uhr. Ist eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich vertretbar, erhalten Sie die Bescheinigung als PDF; die Dauer legt der Arzt individuell fest, auch ein rückwirkender Beginn ist möglich. Die Konsultation kostet in der Regel 49,99 € und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112, außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.