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Heute Krank

Ratgeber

Krankschreibung bei Erkältung: wie lange und wann zum Arzt

Bei Erkältung und Grippe gibt es keine feste Krankschreibungsdauer - sie richtet sich nach Befund und Tätigkeit. Hier steht, woran sich das bemisst, wann ärztliche Hilfe nötig ist und wie die Videosprechstunde dabei abläuft.

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Wie lange wird man bei einer Erkältung krankgeschrieben?

Das hängt vom Befund ab, nicht von einer Pauschale. Bei einem unkomplizierten grippalen Infekt liegt die Arbeitsunfähigkeit erfahrungsgemäß im Bereich weniger Tage; eine echte Grippe kann deutlich länger dauern. Entscheidend ist, ob Sie Ihre konkrete Tätigkeit ausüben können - bei körperlicher Arbeit oder Kundenkontakt fällt die Beurteilung anders aus als am Schreibtisch.

Bei einer unkomplizierten Erkältung sind oft wenige Tage üblich; die Dauer legt der Arzt nach dem Gespräch individuell fest. Dauern die Beschwerden länger an, beurteilt er den Verlauf in einem weiteren Termin neu.

Wann brauche ich bei Erkältung ärztliche Hilfe?

Zum Arzt gehören Beschwerden, die über einen gewöhnlichen Infekt hinausgehen: anhaltend hohes Fieber, Atemnot, starke Hals- oder Ohrenschmerzen, deutliche Verschlechterung nach anfänglicher Besserung, oder Beschwerden, die nach einer Woche nicht abklingen.

Bei Atemnot, Brustschmerz, Bewusstseinstrübung oder plötzlich einsetzenden starken Schmerzen gehört die Untersuchung in eine Praxis oder Notaufnahme - nicht in eine Videosprechstunde. In diesen Fällen wird der Termin abgelehnt und an die richtige Stelle verwiesen, bei akuter Gefahr gilt die 112.

Wie läuft die Videosprechstunde bei Erkältung ab?

Sie geben vorab an, worum es geht, und wählen einen Termin. Im Videogespräch sieht und befragt Sie der Arzt: Wie hat es angefangen, wie ist der Verlauf, wie ist der Allgemeinzustand, gibt es Vorerkrankungen oder Medikamente. Häufig wird er Sie bitten, Fieber zu messen oder einen vorhandenen Selbsttest zu zeigen.

Ist eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich vertretbar, erhalten Sie die Bescheinigung als PDF, andernfalls eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Die Konsultation kostet in der Regel 49,99 € und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.

Ab wann muss ich die Bescheinigung vorlegen?

Krankmelden sollten Sie sich unverzüglich, also am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn. Die ärztliche Bescheinigung verlangt das Gesetz erst ab dem vierten Kalendertag - Ihr Arbeitgeber darf sie allerdings früher verlangen, häufig ab dem ersten Tag. Ein Blick in Arbeits- oder Tarifvertrag klärt das.

Wichtig: Die Krankmeldung beim Arbeitgeber und die ärztliche Bescheinigung sind zwei verschiedene Dinge. Melden Sie sich zuerst krank, das Attest kann danach folgen.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche Beratung im Einzelfall. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112.