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Heute Krank

Ratgeber

Wie lange kann man krankgeschrieben werden?

Kurz gesagt: Eine feste Obergrenze gibt es nicht, entscheidend ist die ärztliche Prognose. Eine Erstbescheinigung reicht selten über zwei Wochen hinaus, Folgebescheinigungen müssen lückenlos anschließen, und das Gehalt läuft sechs Wochen weiter.

Stand:

Wie lange darf ein Arzt krankschreiben?

Eine feste gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Maßgeblich ist die ärztliche Einschätzung, wie lange die Erkrankung Sie voraussichtlich an Ihrer Arbeit hindert. In der Praxis wird eine Erstbescheinigung selten für mehr als zwei Wochen im Voraus ausgestellt, weil sich eine Prognose über diesen Zeitraum hinaus kaum seriös treffen lässt.

Dauert die Erkrankung länger, wird nicht neu geschätzt, sondern nachgesehen: Sie stellen sich erneut vor, der Verlauf wird beurteilt, und es folgt gegebenenfalls eine Folgebescheinigung.

Wie muss eine Folgebescheinigung anschließen?

Lückenlos. Die Folgebescheinigung muss unmittelbar an den letzten bescheinigten Tag anschließen, also spätestens am nächsten Werktag ausgestellt werden. Entsteht dazwischen ein Tag ohne Nachweis, gilt dieser Tag formal als Arbeitstag, an dem Sie unentschuldigt gefehlt haben, und die Entgeltfortzahlung kann für diesen Zeitraum entfallen.

Praktisch heißt das: Läuft Ihre Krankschreibung an einem Freitag aus und sind Sie am Montag weiterhin krank, brauchen Sie einen Termin am Montag, nicht erst am Dienstag.

Wie lange läuft das Gehalt weiter?

Sechs Wochen lang zahlt Ihr Arbeitgeber das Entgelt weiter, danach übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Die sechs Wochen gelten je Erkrankung. Kommt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, beginnt der Zeitraum nicht von vorn.

Erkranken Sie später erneut an derselben Sache, kann ein neuer Anspruch entstehen, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate lagen oder seit der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.

Wie lange wird bei welcher Erkrankung krankgeschrieben?

Feste Werte gibt es nicht, weil die Dauer von der Erkrankung, ihrem Verlauf und Ihrer Tätigkeit abhängt. Als grobe Orientierung: Ein grippaler Infekt legt die meisten Menschen einige Tage lahm, eine echte Grippe deutlich länger, ein Magen-Darm-Infekt liegt meist dazwischen.

Entscheidend ist nicht der Durchschnitt, sondern Ihr Fall. Wer körperlich arbeitet oder mit Lebensmitteln umgeht, ist unter Umständen länger arbeitsunfähig als jemand mit derselben Erkrankung am Schreibtisch.

Was, wenn ich früher wieder gesund bin?

Dann dürfen Sie früher zurück. Die Bescheinigung nennt die voraussichtliche Dauer, sie ist keine Verpflichtung, so lange zu Hause zu bleiben. Eine ärztliche Gesundschreibung brauchen Sie dafür nicht, und Ihr Arbeitgeber darf sie auch nicht als Bedingung für die Rückkehr verlangen.

Sinnvoll ist es trotzdem, kurz Bescheid zu geben, damit die Einsatzplanung stimmt. Und selbstverständlich sollten Sie tatsächlich wieder arbeitsfähig sein: Wer zu früh zurückkehrt, riskiert einen Rückfall und eine längere zweite Runde.

Wie lange gilt eine Krankschreibung aus der Videosprechstunde?

Das legt der Arzt individuell im Gespräch fest. Maßgeblich ist, was sich im Videogespräch verlässlich beurteilen lässt: bei akuten, überschaubaren Beschwerden meist einige Tage, bei längerem Verlauf mit einer neuen Beurteilung im Folgetermin.

Ob eine Folgebescheinigung möglich ist, entscheidet der Arzt nach einer erneuten Untersuchung in einer Verlaufskontrolle. Häufig gehört die Weiterbehandlung in eine Praxis vor Ort, die Sie körperlich untersuchen kann; eine Verlängerung wird nicht in Aussicht gestellt.

Die Konsultation kostet in der Regel 49,99 € und wird privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Ob eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden kann, entscheidet der Arzt im Gespräch.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112, außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.