Ratgeber
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Kurz gesagt: Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt weiter, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Der Anspruch beginnt nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis und gilt auch im Minijob und in der Probezeit.
Stand:
Wer zahlt, wenn ich krank bin?
Die ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt weiter. Das ist die Entgeltfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, umgangssprachlich Lohnfortzahlung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse Krankengeld.
Voraussetzung ist, dass Sie die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben. Gemeint ist damit nicht jede Unvorsichtigkeit, sondern ein grober Verstoß gegen das eigene Interesse, etwa eine Verletzung bei einer besonders gefährlichen Betätigung oder als Folge erheblicher Alkoholisierung.
Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Sie erhalten das Entgelt, das Sie ohne die Erkrankung verdient hätten, also in aller Regel Ihr volles Gehalt. Maßgeblich ist die regelmäßige Arbeitszeit; regelmäßig geleistete Zuschläge zählen mit, kurzfristig angeordnete Überstunden dagegen nicht.
Bei schwankendem Verdienst, etwa bei Stundenlohn mit unterschiedlichen Monaten, wird auf den Durchschnitt der vorangegangenen Zeit abgestellt. Ein Abschlag allein deshalb, weil Sie krank sind, ist nicht zulässig.
Ab wann habe ich Anspruch?
Nach vier Wochen ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Werden Sie vorher krank, zahlt der Arbeitgeber noch nicht, gesetzlich Versicherte erhalten dann aber Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Sie stehen also nicht ohne Absicherung da, nur die Quelle ist eine andere.
Die vier Wochen laufen ab dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, nicht ab dem ersten tatsächlich gearbeiteten Tag.
Was passiert nach sechs Wochen?
Dann beginnt das Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Von diesem Betrag gehen noch Ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, unter dem Strich bleiben meist um die 80 Prozent des gewohnten Nettos.
Wegen derselben Erkrankung wird Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet.
Die sechs Wochen gelten je Erkrankung. Kommt während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eine zweite Erkrankung hinzu, verlängert sich der Zeitraum dadurch nicht. Erkranken Sie später erneut an derselben Sache, kann ein neuer Anspruch entstehen, wenn dazwischen mindestens sechs Monate lagen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.
Gilt das auch im Minijob, in Teilzeit und in der Probezeit?
Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Auch im Minijob besteht Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung, berechnet nach den Stunden, die Sie sonst gearbeitet hätten.
Der Unterschied liegt beim Anschluss: Wer über den Minijob nicht gesetzlich krankenversichert ist, bekommt danach kein Krankengeld. Und auch in der Probezeit gilt der Anspruch ganz normal, nach den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses.
Was muss ich tun, damit ich das Geld bekomme?
Zweierlei, und beides zählt getrennt. Erstens die Anzeige: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange es voraussichtlich dauert. Unverzüglich heißt so früh wie möglich, in der Regel vor Arbeitsbeginn.
Zweitens der Nachweis: Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Krankheitstag folgt. Ihr Arbeitgeber darf sie früher verlangen, auch schon ab dem ersten Tag.
Verletzen Sie diese Pflichten, darf der Arbeitgeber die Zahlung so lange zurückhalten, bis Sie sie erfüllen. Der Anspruch selbst entfällt dadurch nicht, aber das Geld kommt später.
Und wenn mir während der Krankheit gekündigt wird?
Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist nicht automatisch unwirksam, eine Krankschreibung schützt nicht vor ihr. Kündigt Ihr Arbeitgeber aber gerade aus Anlass Ihrer Arbeitsunfähigkeit, bleibt die Entgeltfortzahlung trotzdem bestehen, und zwar bis zum Ende der sechs Wochen.
Läuft das Arbeitsverhältnis vorher aus, endet die Entgeltfortzahlung mit dem letzten Tag. Gesetzlich Versicherte erhalten dann Krankengeld von ihrer Krankenkasse.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112, außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.