Ratgeber
Länger als sechs Wochen krank
Kurz gesagt: Nach 42 Kalendertagen endet die Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Entscheidend ist, dass die Bescheinigungen lückenlos aufeinander folgen.
Stand:
Was passiert nach sechs Wochen Krankheit?
Die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet nach sechs Wochen, also nach 42 Kalendertagen derselben Erkrankung. Danach zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.
Die sechs Wochen zählen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, Wochenenden und Feiertage eingeschlossen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach vier Wochen ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
Erkranken Sie später an etwas anderem, beginnt für diese neue Erkrankung ein eigener Sechs-Wochen-Zeitraum. Bei derselben Erkrankung greift die Zwölf-Monats-Regel: Ein neuer Anspruch entsteht erst, wenn Sie zwischendurch mindestens sechs Monate arbeitsfähig waren oder seit der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.
Die sechs Wochen im Detail: wer zahlt, wie hoch, was im Minijob gilt →
Wie hoch ist das Krankengeld?
Es beträgt 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Von diesem Betrag gehen noch Ihre Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Unter dem Strich landen die meisten bei etwa 75 bis 80 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens. Es gibt eine gesetzliche Obergrenze, weil das Krankengeld aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird.
Gezahlt wird für dieselbe Erkrankung höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wobei die sechs Wochen Entgeltfortzahlung angerechnet werden. Läuft dieser Zeitraum ab, spricht man von Aussteuerung.
Warum ist die lückenlose Bescheinigung so wichtig?
Weil der Anspruch an der Bescheinigung hängt. Das Krankengeld wird jeweils bis zu dem Tag bewilligt, den der Arzt bescheinigt hat. Wer die Folgebescheinigung zu spät holt, riskiert eine Lücke, und eine Lücke kann den Anspruch für die Zeit danach kosten.
Die Rechtsprechung ist hier über die Jahre patientenfreundlicher geworden, aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Die sichere Regel lautet: Die Folgebescheinigung wird spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag ausgestellt, besser vorher.
Praktisch heißt das, den Folgetermin schon beim laufenden Termin zu vereinbaren, nicht erst am Tag des Ablaufs.
Geht das auch per Videosprechstunde?
Für eine Folgebescheinigung bei längerer Erkrankung ist das nicht der richtige Weg. Ob eine einmalige Folgebescheinigung möglich ist, entscheidet der Arzt nach erneuter Untersuchung in einer Verlaufskontrolle; wer über Wochen arbeitsunfähig ist, braucht eine Ärztin oder einen Arzt, der ihn kennt, untersucht und die Behandlung steuert.
Dazu kommt ein praktischer Grund: Für das Krankengeld braucht Ihre Krankenkasse eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Vertragsärzte übermitteln sie elektronisch, privatärztliche Bescheinigungen müssen Sie selbst einreichen. Bei einer über Monate laufenden Sache ist der vertragsärztliche Weg schlicht der zuverlässigere.
Die Videosprechstunde ist für den anderen Fall gedacht: die kurze, akute Erkrankung, bei der kein Termin frei ist.
Privatärztliche Bescheinigung als gesetzlich Versicherter: was gilt →
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Krankengeldanspruch gibt Ihre Krankenkasse.