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Heute Krank

Ratgeber

Krankschreibung ab dem ersten Tag

Kurz gesagt: Die Pflicht ab Tag 1 ist beschlossen, aber noch kein Gesetz. Ihr Arbeitgeber darf die Bescheinigung trotzdem schon heute ab dem ersten Tag verlangen. Hier steht, was gilt und was sich ändern soll.

Stand:

Gilt die Krankschreibung ab dem ersten Tag schon?

Nein, gesetzlich noch nicht. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Nachweispflicht auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen. Das war ein politisches Beschlusspapier, kein Gesetz: Bis heute gibt es weder einen Referentenentwurf noch einen Kabinettsbeschluss oder eine erste Lesung im Bundestag.

Bis ein Gesetz in Kraft tritt, bleibt es bei der geltenden Regel aus § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen.

Mit einem Inkrafttreten ist frühestens 2027 zu rechnen. Wer heute liest, die AU sei „ab sofort ab Tag 1 Pflicht", liest eine verkürzte Schlagzeile.

Warum verlangt mein Arbeitgeber sie trotzdem ab dem ersten Tag?

Weil er das darf, und zwar schon lange. § 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt dem Arbeitgeber ausdrücklich, die Vorlage früher zu verlangen. Er kann das im Arbeitsvertrag festhalten, in einer Betriebsvereinbarung regeln oder im Einzelfall schlicht anordnen.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden, dass er dafür keinen besonderen Grund und keinen Verdacht braucht (Urteil vom 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11). Ein Misstrauensvotum ist die Anordnung also nicht, auch wenn sie sich so anfühlt.

Für Sie heißt das: Die Reform ändert an Ihrer Lage womöglich weniger, als die Überschriften vermuten lassen. Wenn Ihr Arbeitsvertrag die Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangt, gilt das heute.

Die genauen Fristen: drei Kalendertage, Vorlage am nächsten Arbeitstag →

Was würde sich mit der Reform konkret ändern?

Aus einer Möglichkeit des Arbeitgebers würde eine gesetzliche Pflicht für alle. Wer heute einen Vertrag ohne entsprechende Klausel hat, könnte sich bei einer Erkältung von Montag bis Mittwoch bislang ohne Bescheinigung abmelden. Nach der geplanten Regel bräuchte er sie schon am Montag.

Beschlossen wurde im selben Papier außerdem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie eine Verschärfung von § 278 Strafgesetzbuch, der das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse unter Strafe stellt.

Die Videosprechstunde ist von dem Vorhaben nicht betroffen. In den Beschlusspapieren wird sie nicht eingeschränkt, sondern als Weg genannt, den zusätzlichen Bedarf abzudecken.

Telefonische Krankschreibung: was heute noch gilt und welcher Weg bleibt →

Wie komme ich am ersten Tag an eine Bescheinigung?

Der reguläre Weg ist die Praxis: Hausarzt anrufen, Akuttermin erfragen, hingehen. Wenn das klappt, ist es die richtige Wahl, weil Ihr Hausarzt Ihre Vorgeschichte kennt und die Bescheinigung über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt an Ihre Krankenkasse meldet.

Wenn es nicht klappt, weil kein Termin frei ist, weil Wochenende ist oder weil Sie sich den Weg nicht zutrauen, bleibt der ärztliche Kontakt per Video. Ein Arzt kann Sie auch dort untersuchen, befragen und beurteilen, und wenn eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich vertretbar ist, stellt er die Bescheinigung aus. Die Dauer legt er dabei individuell im Gespräch fest.

Was in beiden Fällen gilt: Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krank, unabhängig davon, wann die Bescheinigung vorliegt. Die Anzeigepflicht aus § 5 Absatz 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz und die Nachweispflicht sind zwei verschiedene Dinge, und die Anzeige ist die dringlichere von beiden.

Und die Anbieter, die eine Bescheinigung ohne Arztgespräch versprechen?

Davon ist abzuraten. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der eine allein über einen Online-Fragebogen ausgestellte Bescheinigung eingereicht hatte (Urteil vom 05.09.2025, Az. 14 SLa 145/25). Das Landgericht Köln hat im April 2026 festgehalten, dass ein Fragebogen für kein Krankheitsbild dem fachlichen Standard entspricht.

Kommt die geplante Verschärfung von § 278 Strafgesetzbuch, wird dieser Bereich zusätzlich enger. Der Unterschied ist nicht die Technik, sondern ob ein Arzt Sie tatsächlich gesehen und gesprochen hat.

Krankschreibung ohne Arztgespräch: was die Gerichte dazu sagen →

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112.