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Heute Krank

Ratgeber

Krankschreibung per Telefon: was jetzt gilt

Kurz gesagt: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, ein Gesetz dazu gibt es aber noch nicht. Die Krankschreibung per Videosprechstunde bleibt ausdrücklich erhalten. Hier steht, was heute gilt, was sich ändert und welcher Weg Ihnen bleibt.

Stand:

Gibt es die telefonische Krankschreibung noch?

Noch ja, aber sie läuft aus. Die Möglichkeit, sich bei leichten Atemwegsbeschwerden nach einem Telefongespräch krankschreiben zu lassen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss 2023 dauerhaft eingeführt. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, sie wieder abzuschaffen. Ein Gesetz dazu gibt es bislang nicht, die Regelung gilt also bis auf Weiteres.

Wichtig zu wissen: Sie galt ohnehin nur eingeschränkt. Voraussetzung war, dass die Praxis Sie bereits kannte, dass es sich um leichte Erkrankungen der oberen Atemwege handelte und dass kein Verdacht auf eine schwerere Erkrankung bestand. Für Unbekannte war der Weg nie offen.

Warum wird sie abgeschafft?

Die Begründung ist der Missbrauchsverdacht: Am Telefon kann eine Ärztin oder ein Arzt den Patienten weder sehen noch untersuchen. Die Feststellung stützt sich allein auf das gesprochene Wort. Politisch wurde das mit dem Ziel verbunden, den Krankenstand zu senken und die Nachweispflicht zu verschärfen.

Im selben Beschluss ist vorgesehen, dass die Bescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorliegen muss statt wie bisher ab dem vierten. Beides zusammen bedeutet: mehr Nachweispflicht bei weniger Wegen, sie zu erfüllen.

Bleibt die Krankschreibung per Video erhalten?

Ja. Die Videosprechstunde ist von der geplanten Abschaffung ausdrücklich nicht betroffen und wird in der politischen Begründung sogar als der Weg genannt, der bleibt. Der Unterschied ist der ärztliche Eindruck: Im Video sieht der Arzt Sie, kann sich den Allgemeinzustand ansehen, gezielt nachfragen und sich zum Beispiel eine Temperaturmessung zeigen lassen.

Genau darauf stellen auch die Arbeitsgerichte ab. Das Arbeitsgericht Erfurt hat einer privatärztlichen Video-Krankschreibung den vollen Beweiswert zugesprochen, weil die Ärztin die Patientin gesehen und die Messung beobachtet hatte (Urteil vom 19.07.2023, Az. 4 Ca 32/23).

Worin unterscheidet sich Video von Telefon konkret?

Am Telefon fehlt der Sichtkontakt, und damit fehlt der Teil der Befunderhebung, den ein Arzt ohne Berührung leisten kann: Hautfarbe, Atmung, Allgemeinzustand, ob jemand sichtbar erschöpft ist. Im Videogespräch ist das vorhanden, und es lässt sich dokumentieren.

Für Sie hat das einen praktischen Vorteil: Eine Bescheinigung, die auf einem echten Bild- und Tonkontakt beruht, ist gegenüber dem Arbeitgeber deutlich schwerer anzuzweifeln als eine, die auf einem Telefonat oder gar nur auf einem ausgefüllten Formular beruht.

Was mache ich, wenn ich jetzt krank bin?

Wenn Ihre Hausarztpraxis erreichbar ist und einen Termin hat, ist das immer der erste Weg. Bekommen Sie keinen, bleibt die Videosprechstunde: Sie wählen online einen Termin, sprechen per Video mit einem in Deutschland approbierten Arzt, und wenn eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich vertretbar ist, erhalten Sie die Bescheinigung als PDF. Die Dauer legt der Arzt individuell fest; auch ein rückwirkender Beginn ist möglich.

Die Konsultation kostet in der Regel 49,99 € und wird privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Bei Warnzeichen wie Atemnot, Brustschmerz oder starken, plötzlich einsetzenden Schmerzen gehört die Untersuchung dagegen in eine Praxis oder Notaufnahme, nicht in eine Videosprechstunde.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112, außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117.