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Heute Krank

Ratgeber

Kündigung während der Krankschreibung

Kurz gesagt: Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Die Lohnfortzahlung läuft trotzdem weiter, und für eine Klage haben Sie drei Wochen Zeit, auch im Krankenbett.

Stand:

Darf mir während der Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Krankschreibung ist kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen, und die Kündigung ist wirksam, wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen.

Der verbreitete Satz „während der Krankschreibung kann mir nichts passieren" ist schlicht falsch. Er verwechselt die Krankheit mit den echten Sonderkündigungsschutzfällen, etwa Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung.

Was allerdings nicht geht, ist eine Kündigung, die sich allein auf die Tatsache der Krankmeldung stützt. Sie wäre eine Maßregelung nach § 612a Bürgerliches Gesetzbuch und damit unwirksam.

Bekomme ich nach der Kündigung weiter Lohnfortzahlung?

Ja, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und im Rahmen der sechs Wochen. Die Entgeltfortzahlung endet nicht mit dem Zugang der Kündigung, sondern mit dem Ablauf der Kündigungsfrist.

Es gibt eine wichtige Ausnahme zugunsten des Arbeitnehmers: Kündigt der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, läuft die Entgeltfortzahlung nach § 8 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus weiter, bis die sechs Wochen ausgeschöpft sind.

Sind Sie über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus krank, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Melden Sie sich dafür rechtzeitig, und lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigen.

Was nach sechs Wochen passiert: Krankengeld, Höhe und Fristen →

Welche Frist läuft jetzt für mich?

Drei Wochen. Wollen Sie gegen die Kündigung vorgehen, müssen Sie nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen ab Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam, unabhängig davon, wie angreifbar sie inhaltlich war.

Diese Frist läuft auch, während Sie krank sind. Sie verlängert sich nicht dadurch, dass Sie im Bett liegen, und sie beginnt mit dem Zugang des Schreibens, nicht mit Ihrer Genesung.

Wenn Sie erwägen, sich zu wehren, ist das der Punkt, an dem eine Beratung sinnvoll ist. Drei Wochen klingen nach viel und sind es nicht, wenn man krank ist.

Ich bin erst nach der Kündigung krank geworden. Ändert das etwas?

An der Kündigung nichts. Für die Entgeltfortzahlung gilt dasselbe wie sonst: Sie läuft bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, im Rahmen der sechs Wochen.

Rechnen Sie damit, dass eine Krankmeldung kurz nach einer Kündigung besonders genau angesehen wird. Der Beweiswert einer ordnungsgemäß ausgestellten Bescheinigung ist hoch, aber das Bundesarbeitsgericht hat ihn in mehreren Entscheidungen dann als erschüttert angesehen, wenn die Krankschreibung passgenau die Kündigungsfrist abdeckte.

Praktisch heißt das: Gehen Sie zum Arzt, lassen Sie sich ordentlich untersuchen, und lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum bescheinigen, für den sie medizinisch besteht.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Ob eine bestimmte Kündigung wirksam ist, lässt sich nur nach Prüfung der Unterlagen beurteilen; dafür ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.