Ratgeber
AU rückwirkend: Krankschreibung bis zu 3 Tage zurück
Die kurze Antwort: Bis zu drei Tage rückwirkend sind möglich - als Ausnahme, nach ärztlicher Prüfung, nicht als Regel. Hier steht, worauf es dabei ankommt, wann eine Rückdatierung vertretbar ist und wann nicht.
Stand:
Kann ich mich rückwirkend krankschreiben lassen?
Ja, in engen Grenzen. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt in § 5 Absatz 3, dass der Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zurückdatiert werden darf - „nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen".
Der Regelfall bleibt: Eine Bescheinigung beginnt an dem Tag, an dem der Arzt Sie untersucht. Die Rückdatierung ist die begründete Ausnahme davon, kein Anspruch. Ob sie im Einzelfall vertretbar ist, entscheidet der Arzt im Gespräch.
Die Drei-Tage-Grenze wurde 2016 eigens von zwei auf drei Tage angehoben. Der Grund war genau die Situation, die die meisten Menschen hierher führt: Man wird am Wochenende krank, und die Praxen öffnen erst am Montag wieder.
Ab wann Sie überhaupt eine Krankschreibung brauchen: Tag 1, 3 oder 4 →
Wann ist eine Rückdatierung vertretbar?
Der Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit für die zurückliegenden Tage tatsächlich beurteilen können. Das gelingt bei einer Erkrankung, die sich noch zeigt und deren Verlauf sich nachvollziehen lässt - etwa Fieber, Husten oder eine Magen-Darm-Infektion, die am Samstag begann und am Montag noch anhält.
Zweitens muss nachvollziehbar sein, warum ein Arztkontakt nicht früher möglich war. Wochenende, Feiertag oder Nacht sind solche Gründe.
Nicht vertretbar ist eine Rückdatierung, wenn nur ein vergangenes Befinden geschildert wird, das heute nicht mehr erkennbar ist. Dafür gibt es keine ärztliche Feststellungsgrundlage - und eine Bescheinigung ohne Grundlage ist keine Gefälligkeit, sondern ein Rechtsproblem für beide Seiten.
Geht das auch per Videosprechstunde?
Die Richtlinie unterscheidet nicht danach, ob die Untersuchung in der Praxis oder per Video stattfindet. Entscheidend ist, ob der Arzt sich ein eigenes Bild machen kann - im synchronen Videogespräch mit Bild und Ton kann er das.
Was auch per Video nicht geht: Beschwerden beurteilen, die vollständig abgeklungen sind. Was der Arzt nicht sehen und nicht nachvollziehen kann, kann er nicht bescheinigen.
Ein Arbeitsgericht in Erfurt hat eine privatärztlich per Video ausgestellte Bescheinigung ausdrücklich als vollwertigen Nachweis anerkannt (ArbG Erfurt, 4 Ca 32/23). Was Gerichte dagegen verwerfen, sind Bescheinigungen, die allein auf einem Online-Fragebogen ohne jeden Arztkontakt beruhen.
Was gilt bei längeren Zeiträumen?
Je weiter der Beginn zurückliegt, desto schwerer wiegt das Risiko für Sie selbst. Arbeitsgerichte sehen den Beweiswert einer Bescheinigung, die mehr als zwei Tage zurückdatiert wurde, im Regelfall als erschüttert an (LAG Rheinland-Pfalz, 8 Sa 373/14) - der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung dann in Frage stellen.
Eine Rückdatierung über eine Woche oder gar mehrere Wochen wird von keinem sorgfältig arbeitenden Arzt ausgestellt. Ein Berufsgericht hat einen Arzt gerügt, der eine Bescheinigung zwei Wochen rückdatiert hatte, obwohl die Beschwerden allein auf den Angaben des Patienten beruhten.
Kurz: Ein bis zwei Tage sind der unproblematische Bereich, drei Tage die Ausnahme mit Begründung, alles darüber hinaus nicht.
Wie viele Tage kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
Die Antwort hängt am Abstand, nicht am guten Willen. Ein Tag zurück ist der unproblematische Fall: Wer am Montag krank wird und am Dienstag zum Arzt geht, bekommt den Montag in aller Regel mit bescheinigt, wenn die Schilderung zum Befund passt.
Zwei bis drei Tage sind die Ausnahme, die § 5 Absatz 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ausdrücklich vorsieht - „nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung". Genau dieser Bereich deckt das Wochenende ab, und dafür wurde die Grenze 2016 von zwei auf drei Tage angehoben.
Vier Tage, fünf Tage, zwei Wochen: Das stellt kein sorgfältig arbeitender Arzt aus. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil er einen Zustand bescheinigen müsste, den er nicht beurteilen konnte - und weil eine solche Bescheinigung vor dem Arbeitsgericht ohnehin wenig wert ist.
Ob im Einzelfall ein, zwei oder drei Tage vertretbar sind, entscheidet allein der Arzt im Gespräch. Ein Anspruch auf einen bestimmten Beginn besteht nicht.
| Zeitraum zurück | Wie realistisch |
|---|---|
| 1 Tag | Der Normalfall. Wer gestern krank wurde und heute zum Arzt geht, bekommt den Vortag in aller Regel mit bescheinigt. |
| 2 bis 3 Tage | Die ausdrücklich geregelte Ausnahme (§ 5 Abs. 3 AU-Richtlinie), „nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung". Deckt das Wochenende ab. |
| 4 bis 5 Tage | Nicht vorgesehen. Ein sorgfältig arbeitender Arzt stellt das nicht aus, weil er den Zustand für diese Tage nicht beurteilen konnte. |
| 1 Woche und mehr | Ausgeschlossen. Eine solche Bescheinigung hat vor dem Arbeitsgericht kaum Beweiswert und bringt den Arzt in die Nähe von § 278 StGB. |
Darf ein Arzt überhaupt rückwirkend krankschreiben?
Ja. Die Rückdatierung ist ausdrücklich geregelt und keine Grauzone - sie steht in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, also in dem Regelwerk, nach dem sich auch die Kassenpraxen richten.
Was der Arzt nicht darf, ist eine Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum zu bescheinigen, den er nicht beurteilen kann. Deshalb fragt er nach: seit wann die Beschwerden bestehen, wie sie verlaufen sind, was Sie in der Zwischenzeit getan haben. Passt das Bild zusammen, ist die Rückdatierung begründbar. Passt es nicht, bleibt es beim Tag der Untersuchung.
Für eine Folgebescheinigung gilt das übrigens nicht: Sie schließt lückenlos an die vorherige an und wird nicht zurückdatiert. Wer eine Verlängerung braucht, sollte sich vor Ablauf der laufenden Bescheinigung vorstellen.
Was sollte ich unabhängig davon tun?
Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krank, falls noch nicht geschehen. Die Krankmeldung ist von der Bescheinigung unabhängig und sollte am ersten Krankheitstag erfolgen - das ist die Pflicht aus § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Die Bescheinigung selbst verlangen viele Arbeitgeber erst ab dem vierten Krankheitstag. Ein Blick in Arbeits- oder Tarifvertrag lohnt sich, denn dort kann auch eine frühere Vorlage vereinbart sein.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112.